Ing. Günter Weilguny

Wir übernehmen die Abgasmessung.

Alle Feuerstätten mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen laut Wiener Luftreinhaltegesetz in bestimmten Abständen geprüft werden.

Prüfintervalle:

  • Geräte mit einer Nennheizleistung von 15 bis 25 kW: alle 5 Jahre
  • Geräte mit einer Nennheizleistung von 26 bis 50 kW: alle 2 Jahre
  • Geräte mit einer Nennheizleistung über 50 kW: jährlich

Bei der Abgasmessung überprüfen wir:

  • ob die Feuerstätte wirtschaftlich läuft und keine unnötige Energie verbraucht,
  • ob die Werte von Kohlenmonoxid, Stickoxid und Ruß überschritten werden
    und damit die Umwelt zusätzlich belastet wird.

Tipp: Lassen Sie Ihr Gasgerät vor derAbgasmessung von uns warten!

Günter Weilguny