Wir übernehmen die Abgasmessung.
Alle Feuerstätten mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen laut Wiener Luftreinhaltegesetz in bestimmten Abständen geprüft werden.
Prüfintervalle:
- Geräte mit einer Nennheizleistung von 15 bis 25 kW: alle 5 Jahre
- Geräte mit einer Nennheizleistung von 26 bis 50 kW: alle 2 Jahre
- Geräte mit einer Nennheizleistung über 50 kW: jährlich
Bei der Abgasmessung überprüfen wir:
- ob die Feuerstätte wirtschaftlich läuft und keine unnötige Energie verbraucht,
- ob die Werte von Kohlenmonoxid, Stickoxid und Ruß überschritten werden
und damit die Umwelt zusätzlich belastet wird.
Tipp: Lassen Sie Ihr Gasgerät vor derAbgasmessung von uns warten!